Sonntag, 1. Juli 2007

Wie funktionierte der Nationalsozialismus?

An der aktuellen Debatte um eine mögliche NSDAP-Mitgliedschaft Martin Walsers, Dieter Hildebrandts und Siegfried Lenz' irrititiert besonders eines: Der deutschen Forschung ist es auch 62 Jahre nach Ende der bestdokumentierten Terrorherrschaft auf deutschem Boden offenbar unmöglich, präzise und historiographisch verlässlich das reguläre Aufnahmeverfahren von 7,5 Millionen NSDAP-Mitgliedern (Stand 1945) darzustellen. Völlig widersprüchliche Darstellungen, Erläuterungen und Äußerungen lassen alle möglichen Schlüsse zu, ob etwa ein schriftlicher Aufnahmeantrag vorliegen musste, ob und in welchem Ausmaß es unfreiwillige Massen"eintritte" durch Vorgesetzte gab etc.
Das Bundesarchiv schreibt eindeutig:

Das Verfahren zur Aufnahme in die NSDAP wurde gemäss Satzung der NSDAP formal durch einen eigenhändig zu unterschreibenden Antrag begründet - nicht unterschriebene Anträge wurden grundsätzlich unbearbeitet zurückgesandt. 1937 wurde dieser noch um einen zweiseitigen Fragebogen als Anlage zum Aufnahmeantrag ergänzt. Wenngleich Layout und Bezeichnung des Vordruckes ("Aufnahmeantrag", "Aufnahme-Schein", "Antrag zur Aufnahme ....") Veränderungen unterworfen waren, konnte nach dem Recht der NSDAP grundsätzlich keine Aufnahme ohne vorherigem persönlichen Antrag vollzogen werden. Aufnahmeanträge gelangten auf dem parteiinternen Dienstweg, in der Regel zu sog. Sammelsendungen gebündelt, von der Ortsgruppe über die Kreis- und Gauleitung zur Bearbeitung an den Reichschatzmeister der NSDAP.

Ähem - sollte man solche Grundlagen nicht vielleicht doch einigermaßen sicher und abschließend geklärt haben, bevor man sich ansonsten so präzise und detailliert über diese zwölfdeutschen Jahre zu äußern versteht?

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