Im Sommer 2002 hat das Bundeskanzleramt unter Frank-Walter Steinmeier die Bestrafung ausländischer Spione verhindert. So sollte der syrische Geheimdienst für eine Zusammenarbeit empfänglich gemacht werden. Das wurde im BND-Untersuchungsausschuss nun erstmals öffentlich bestätigt. Diese Koopperation mit dem syrischen Militärgeheimdienst geschah entgegen Warnungen, als Gegenleistung wurde von einer strafrechtlichen Verfolgung syrischer Spione in Deutschland abgesehen. Die Niederschlagung zweier Anklagen gegen syrische Spione im Sommer 2002 war laut Aussage des Bundesanwalts Bruno Jost ein einmaliger Vorgang. Er könne sich nicht daran erinnern, dass es einen vergleichbaren Vorgang zuvor gegeben habe, sagte Jost am Donnerstag vor dem BND-Untersuchungsausschuss. Die Niederschlagung sei auch deshalb ungewöhnlich gewesen, weil die Anklage "schwerer Fall geheimdienstlicher Agententätigkeit" nicht alltäglich sei. Der Bundesanwalt ist mit Unterbrechungen seit vielen Jahren in der Terrorismus-Abteilung der Bundesanwaltschaft tätig.
Arrangiert wurde der fragwürdige deutsch-syrische Handel in Gerhard Schröders Bundeskanzleramt. Amtschef war damals Frank-Walter Steinmeier, der heutige Bundesaußenminister, Vizekanzler und SPD-Vize. Steinmeiers Beauftragter für die Nachrichtendienste, Ernst Uhrlau, empfing im Juli 2002 im Kanzleramt einen ranghohen General des syrischen Militärgeheimdienstes. Mit diesem wurde die Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus vereinbart. Dazu zählte der Zugang zu den Aussagen des Deutschen Mohammed Haydar Zammar, der zur dieser Zeit in einem syrischen Foltergefängnis eingekerkert war. Als Gegenleistung für die Informationen wurden die beiden syrischen Spione, die in Untersuchungshaft saßen, freigelassen.
Das Bundeskanzleramt nutzte für den Handel im Sommer 2002 eine rechtliche Krücke des § 153 d StPO. Dort heißt es, dass der Generalbundesanwalt eine bereits erhobene Klage wegen bestimmter Straftaten zurückziehen kann, um einen "schweren Nachteil für die Bundesrepublik Deutschland" abzuwenden oder wenn "der Verfolgung sonstige überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen".
Nach Aussage eines weiteren Zeugen ist die Zusammenarbeit mit den Syrern nach wenigen Monaten im Sande verlaufen.
Ob wir das am Freitag wohl alles in der "Bild"-Zeitung nachlesen können?
Arrangiert wurde der fragwürdige deutsch-syrische Handel in Gerhard Schröders Bundeskanzleramt. Amtschef war damals Frank-Walter Steinmeier, der heutige Bundesaußenminister, Vizekanzler und SPD-Vize. Steinmeiers Beauftragter für die Nachrichtendienste, Ernst Uhrlau, empfing im Juli 2002 im Kanzleramt einen ranghohen General des syrischen Militärgeheimdienstes. Mit diesem wurde die Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus vereinbart. Dazu zählte der Zugang zu den Aussagen des Deutschen Mohammed Haydar Zammar, der zur dieser Zeit in einem syrischen Foltergefängnis eingekerkert war. Als Gegenleistung für die Informationen wurden die beiden syrischen Spione, die in Untersuchungshaft saßen, freigelassen.
Das Bundeskanzleramt nutzte für den Handel im Sommer 2002 eine rechtliche Krücke des § 153 d StPO. Dort heißt es, dass der Generalbundesanwalt eine bereits erhobene Klage wegen bestimmter Straftaten zurückziehen kann, um einen "schweren Nachteil für die Bundesrepublik Deutschland" abzuwenden oder wenn "der Verfolgung sonstige überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen".
Nach Aussage eines weiteren Zeugen ist die Zusammenarbeit mit den Syrern nach wenigen Monaten im Sande verlaufen.
Ob wir das am Freitag wohl alles in der "Bild"-Zeitung nachlesen können?
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