Sonntag, 9. November 2008

Wie Kleinstkinder vergesellschaftet werden

Am Freitag hat der Bundesrat, wie vorab schon der Bundestag, dem Gesetz zum flächendeckenden Tagesstättenausbau (Kinderförderungsgesetz) zugestimmt. Darin ist die Verpflichtung für die Kommunen enthalten, bis 2013 für alle Kinder ab Geburt (!!) einen Krippen-, oder Tagesmütterplatz bereit zu stellen. Da für die ersten acht Wochen nach Geburt ein absolutes gesetzliches Beschäftigungsverbot besteht (Mutterschutz) sind praktisch Kinder ab einem Alter von drei Monaten "öffentlich zu fördern", denn im Gesetz wurde als Bedarfskriterium für einen Platz folgendes ausdrücklich aufgenommen:

"Ein Kind unter drei Jahren (d.h. ab Geburt) ist in einer Tageseinrichtung zu fördern, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbsarbeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden….“

Bereits heute wird beispielsweise bei Alleinerziehenden das Arbeitslosengeld gekürzt/gestrichen, wenn sie ihr Kind nicht in einer Krippe anmelden und dadurch dem Arbeitsmarkt nicht ganztägig zur Verfügung stehen.

"Dieses Gesetz gefährdet nach international wissenschaftlicher Erkenntnis die gesunde Entwicklung des Kindes und ist ein weiterer Angriff auf das Erziehungsrecht der Eltern und eigentlich verfassungswidrig", sagt das Familiennetzwerk Deutschland. Denn durch den in den letzten Jahren entstandenen ökonomischen Zwang der Doppelerwerbstätigkeit von Eltern, bei gleichzeitiger Bevorzugung einer Betreuungsform durch staatliche Subventionierung, wird der Angriff auf die Freiheit mehr als deutlich.

Ob Bundespräsident Horst Köhler (CDU) das unterzeichnet?

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