BlogKon-Leser ahnen es schon länger, jetzt wird es langsam ruchbar: "Familien"-Ministerin Ursula von der Leyen vollendet ein 30 Jahre altes sozialdemokratisches Projekt und killt das Ehegattensplitting. Viele Ehepaaren müssen so mit höheren Steuern rechnen. «Die Welt» berichtet, von der Leyen wolle den Steuervorteil des Ehegattensplittings kürzen. Dabei solle vor allem der Vorteil für Besserverdienende deutlich verringert, im Gegenzug aber der von Familien mit mehreren Kindern und mittleren Einkommen entlastet werden. Verlierer wären demzufolge Alleinverdiener-Ehen, aber auch viele Familien, in denen Vater und Mutter eine traditionelle Rollenverteilung haben. Entsprechende Vorschläge wolle die Ministerin im Oktober vorstellen, schrieb die Zeitung.
Von der Leyen hatte bereits angekündigt, dass sie das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting weiterentwickeln werde. Dieses solle Familien mit Kindern steuerlich besserstellen als Familien ohne Kinder. Das Blatt schrieb, die Pläne des Familienministeriums sähen vor, Familien mit mehreren Kindern, deren jährliches Einkommen oberhalb von 40 000 Euro liegt, gestaffelt nach der Kinderzahl zu entlasten. Dafür wird eine deutliche Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags erwogen. Auch hier seien Einschränkungen für Besserverdienende vorgesehen. Bei einem Einkommen von mehr als 70 000 Euro würden nur noch Familien mit drei und mehr Kindern profitieren. Kinderlose Ehepaare und Familien mit hohen Haushaltseinkommen müssten nach der Reform mehr Steuern zahlen. Das sei eine Folge der geplanten Kappung beim Ehegattensplitting, bei dem das gemeinsame Einkommen zu gleichen Teilen auf beide Partner verteilt und dann besteuert wird. Das entlastet Eheleute, deren Einkommen sehr unterschiedlich sind, unabhängig davon, ob sie Kinder haben. Bei allen Maßnahmen gehe es darum, die Berufstätigkeit von Müttern zu fördern, schrieb die Zeitung. «Es wird eine Umverteilung zwischen den Familien geben», sagte der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, dem Blatt. Der Ökonom ist Mitglied im «Kompetenzteam», das im Auftrag von der Leyens sämtliche familienbezogenen Leistungen auf den Prüfstand stellt. Hüther sagte, er rechne nicht damit, dass die Reform noch in dieser Legislaturperiode realisiert wird.
Pikant: von der Leyen hat den gesamten Bereich Familienpolitik in ihrem Ministerium zwei alten sozialdemokratischen Kadern überlassen und entsprechend ideologisiert: Malte Ristau ist als Leiter der Abteilung 2 "Familie, Wohlfahrtspflege, Bürgerschaftliches Engagement", verantwortlich, er skizzierte schon 2002 in der SPD-Wahlkampfzentrale die Politik Gerhard Schröders, unterstützt der Unterabteilungsleiterin Petra Mackroth, zuständig für Familienpolitik - ein Gewächs aus dem SPD-Parteivorstand.
Nachtrag, 13.32h:
"Wir wollen das Ehegattensplitting nicht verändern", sagte ihre Sprecherin Iris Bethge am Mittwoch in Berlin.
Schau'n wir mal...
Mittwoch, 19. September 2007
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3 Kommentare:
BVerfGE 61, 319:
Damit ist das Ehegattensplitting keine beliebig veränderbare Steuer-"Vergünstigung", sondern -- unbeschadet der näheren Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers -- eine an dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepaare (Art. 3 Abs. 1 GG) orientierte sachgerechte Besteuerung.
Warum findet man auf dem Blog nicht einen Hinweis auf Katholisches (katholisches.info) ? Eine der besten Seiten im Internet.
Der erste Kommentar hier hat ganz Recht - das Ehegattensplitting ist nicht einfach so veränderbar.
Noch mehr, es ist überhaupt kein Steuervorteil: http://wiwi.uni-giessen.de/dl/showfile/Scherf/5908/split-02.pdf (PDF-Dokument), sondern ein Ausgleich eines durch die gemeinsame Steuerveranlagung entstehenden Steuernachteils.
Sicher, den könnte man auch durch getrennte Steuerveranlagung korrigieren, aber solange es die gemeinsame gibt, muß es auch das Splitting geben.
Ein Familiensplitting dagegen wäre ein Steuervorteil (außer alle Kinder zahlten Einkommensteuer) - die Benachteilung der kinderlosen Paare (was gegenüber den Ehepaaren mit Kinder wohl verfassungsgemäß, gegenüber den Nichtehepaaren aber verfassungswidrig wäre) kommt aber wohl erst durch begleitende Regelungen zum Tragen - sprich: wir benachteiligen alle und gleichen dies durch einen neuen Vorteil aus.
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