"Der offene Vollzug hat der Regelvollzug zu sein."
Wovon redet die Dame? Schauen wir hier:
"Der offene Vollzug unterscheidet sich vom geschlossenen Vollzug dadurch, dass im offenen Vollzug keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen getroffen werden. Er bedeutet die freiwillige Einordnung des Insassen in ein System der Selbstdisziplin, der Gemeinschaftsfähigkeit und Eigensteuerung und ist die letzte und wichtigste Stufe zur „Einübung der Regeln des freien Lebens“.
Konkret heißt dies: Der Gefangene verlässt morgens die Anstalt und begibt sich zu seinem Arbeitsplatz. Nach Beendigung der Arbeit kehrt er unverzüglich in die Anstalt zurück und bleibt dort bis zum nächsten Morgen, sofern er keinen Ausgang oder Urlaub hat. In der Anstalt kann der Gefangene sich weitgehend frei bewegen und an den dort angebotenen Freizeit-, Sport- und Behandlungsmaßnahmen teilnehmen. Die meisten Wochenenden verbringt der Gefangene bei seiner Familie. Der Gefangene im offenen Vollzug hat sich aber strikt an die vorgegebenen Regeln zu halten."Na, das ist doch mal eine Perspektive.
Derzeit leben knapp 17 % der Häftlinge in Deutschkand im offneen Vollzug - sollte er die "Regel" werden, wird's ganz sicher lustig...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen