Daß die Sozialdemokraten ihren Kampf um die Lufthoheit über den Kinderbetten (Olaf scholz) noch längst nicht aufgegeben haben, zeigt ihr jüngster Versuchsballon: Die SPD erwägt eine Kürzung der steuerlichen Kinderfreibeträge und will stattdessen mehr Geld etwa in Schulspeisungen stecken. Der Chef der zuständigen SPD-Arbeitsgruppe, der niedersächsische Fraktionsvorsitzende Wolfgang Jüttner, sagte der «Financial Times Deutschland»:
«Wir lassen prüfen, ob es verfassungsrechtlich möglich ist, die Freibeträge für Betreuungsleistungen zu modifizieren.»
Die SPD wolle einen Rechtsexperten mit der Prüfung beauftragen. Die Kinderfreibeträge seien nicht mehr zeitgemäß, da die Eltern durch den Ausbau der Kinderbetreuung die Eltern weniger beansprucht würden, sagte Jüttner. Vom Kinderfreibetrag profitieren eher Besserverdienende. Ab einem bestimmten Einkommen begünstigt er mehr als das Kindergeld.
Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Griese, sagte der gleichen Zeitung, eine Kindergelderhöhung sei Politik mit der Gießkanne. In der Regierungskoalition plädiert derzeit Familienministerin Ursula von der Leyen für eine Erhöhung des Kindergeldes, trifft damit auf den Widerstand von Finanzminister Peer Steinbrück.
Nur mal als rechtliche Info:
Der steuerliche Kinderfreibetrag und das monatliche Kindergeld sind gesetzlich eng miteinander verbunden. Wie bei Erwachsenen derjenige Einkommensteil, der ihrem Existenzminimum entspricht, nicht besteuert werden darf und durch den Grundfreibetrag steuerfrei gestellt wird, muss elterliches Einkommen auch in der Höhe des Mindestbedarfs eines Kindes steuerfrei gestellt werden. Dazu gibt es den steuerlichen Kinderfreibetrag, dessen Höhe von zurzeit 5.808 Euro jährlich dem Mindestbedarf eines Kindes an Unterhalt, Erziehung, Betreuung und Ausbildung entspricht. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestag, Carl-Ludwig Thiele, sagte, die Kürzung der steuerlichen Kinderfreibeträge sei für die Politik nicht disponibel. «Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich klargestellt, dass jeder Bürger ein Anrecht darauf hat, das Existenzminimum für sich und seine Kinder aus unversteuertem Einkommen bestreiten zu können. Das ist keine Wohltat des Staates, sondern ein Verfassungsanspruch der Bürger.»
Montag, 4. Februar 2008
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