Montag, 4. Februar 2008

Seltsames bei KPMG und Unicef

Lassen wir mal beiseite, wie und in welchem Ausmaß die Zeit ihres Lebens maßlos überschätzte SPD-Funktionärin Heide Simonis bei Unicef Deutschland alles richtig gemacht hat. Nehmen wir nur mal ein Detail aus der gerade erneut hochkochenden Unicef-Affäre (über die im Übrigen außer der Frankfurter Rundschau bis vor wenigen Tagen nahezu kein Medium berichten wollte!).
So zitiert "Spiegel online" aus dem KPMG.Prüfbericht (der hier auch in Auszügen veröffentlicht ist):

"Umbau der Bundesgeschäftsstelle von Unicef in Köln: (...) Auch hätten die von Garlichs zur Verfügung gestellten Unterlagen zu seinem Privathaus "keine Hinweise auf eine Vorteilsnahme" ergeben."

Seltsam, daß KPMG von "Vorteilsnahme" spricht. Dieses Wort gibt es nicht, es ist die klassische - falsche - Verballhornung der "Vorteilsannahme" (§ 331 StGB). Journalisten verbiegen dieses Wort immer wieder gern zur "Vorteilsnahme", hört sich ja auch toll und wichtig an.
Aber KPMG-Prüfer wissen genau, wie der Straftatbestand exakt heißt. Da gibt es nur drei Möglichkeiten:

1. KPMG-Prüfer haben keine Ahnung von einem der wichtigsten Korruptionsparagraphen Deutschlands. Wovon dann?
2. KPMG testiert das Nicht-Vorhandensein eines "strafbaren" Sachverhalts, den das Gesetz nicht kennt. Warum?
3. KPMG hat den Text nicht selbst geschrieben bzw. sich von externen Formulierungen leiten lassen. Von wem?

Sollte man da nicht mal nachschauen?

4 Kommentare:

Resident hat gesagt…

Das Wort "Vorteilsnahme" gibt es sehr wohl, auch wenn es nicht im StGB steht. Inhaltlich bedeutet es wohl dasselbe.

Anonym hat gesagt…

Klar gibt es das Wort - aber es ist eine Erfindung, rechtlich nicht existent - und hat deshalb in einem rechtlich relevanten Text nichts zu suchen. Insofern sind die Fragen der Hinschauer noch nachvollziehbar...

Anonym hat gesagt…

Hi,
schöner Blog!

Nur stimmt deine Weiterleitung auf Politically Incorrect nicht mehr- ist jetzt www.pi-news.net


;)

Anonym hat gesagt…

Korrigiert!