Dienstag, 28. Juli 2009

Eva Herman siegt final gegen Axel-Springer-Verlag

Deutliches Ende einer der bösartigsten Medien-Kampagnen der deutschen Nachkriegsgeschichte: Die TV-Moderatorin und Autorin Eva Herman hat - nach Siegen gegen dpa und ZDF - nun auch gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln einen juristischen Sieg errungen. Herman hatte es gewagt, mit Thesen zu Familie und Mütterlichkeit den feministischen Mainstream zu hinterfragen - und verfiel der deutschen Höchststrafe: Öffentlich als "Nazi" bezeichnet zu werden.
Der Springer-Verlag, dessen Reporterin
Barbara Möller vom"Hamburger Abendblatt" am 7.9.2007 mit einer bösartigen Falschmeldung die damalige Haßkampagne losgetreten hatte, darf Herman nicht weiter falsch zitieren und ihr unterstellen, sie habe den Nationalsozialismus in Bezug auf «die Wertschätzung der Mutter» gutgeheißen, entschied das OLG. Die Ex-«Tagesschau»-Sprecherin sah sich mit dem Zitat als Sympathisantin der NS-Familienpolitik verunglimpft und hatte auf Unterlassung und Zahlung einer Geldentschädigung geklagt.

Der Springer-Verlag muss ihr nach dem Urteil im Berufungsverfahren wegen «schwer wiegender Persönlichkeitsverletzung» auch eine Entschädigung von 25 000 Euro zahlen. Außerdem muss der Verlag in einer weiteren Veröffentlichung angebliche Äußerungen von Herman bei einer Pressekonferenz im September 2007 in Berlin richtig stellen (Az: OLG Köln 15 U 37/09). Eva Herman hatte damals ihr Buch «Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen» vorgestellt. Nach eigenen Angaben hat Herman sowohl bei der Pressekonferenz als auch bei anderen öffentlichen Auftritten stets deutlich gemacht, dass sie den Nationalsozialismus verabscheue.

Die Richter des OLG gaben - wie schon in der Vorinstanz das Landgericht Köln - im Wesentlichen der Moderatorin Recht. Das Zitat, das ihr in den Mund gelegt worden sei, sei falsch und entspreche nicht ihren tatsächlichen Äußerungen. Es habe sich um «eine Interpretation» ihrer bei der Pressekonferenz gemachten «mehrdeutigen Äußerung» gehandelt. Dadurch werde Herman «massiv in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht» beeinträchtigt und sie erscheine in
negativem Licht, da letztlich der Unrechtscharakter des nationalsozialistischen Regimes bagatellisiert werde.

In drei weiteren Verfahren musste das Oberlandesgericht kein Urteil mehr fällen, da der Springer-Verlag bzw. die beklagte Redakteurin ihre Berufungen gegen die landgerichtlichen Urteile schon vorher zurückgenommen hatten. Danach darf "Bild" bzw. die entsprechende Internetpublikationen Herman nicht mehr als "dumme Kuh" bezeichnen. Diese Formulierung hatte Bild-Kolumnist Franz Josef Wagner nach dem Rausschmiss der TV-Moderatorin aus der legendären "Johannes B. Kerner"-Sendung in seiner Kolumne "Post von Wagner" verwendet. Schon das Landgericht hatte dies als Beleidigung angesehen und Herman einen Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro zuerkannt.

Langsam mahlen die Mühlen des Rechtsstaats, die mediale Exekution hat - auf der Basis frei erfundener "Zitate" und Zuschreibungen, längst ihr Guillotinen-Messer herabsausen lassen, wenn nach sage und schreibe 22 Monaten der Richterspruch ertönt.

4 Kommentare:

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