Im Zentrum der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Vaterschaftstests) steht die Erkenntnis, daß das Ermittlen genetischer Daten ohne Einwilligung des Betroffenen ein unzulässiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist:
"... ein mit Hilfe von genetischem Datenmaterial heimlich eingeholter Vaterschaftstest auf einer
nicht zu rechtfertigenden Verletzung des Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung basiert, vor der die staatlichen Organe Schutz zu bieten haben."
Sehr gut.
Bleibt nur die Frage, ob dieses Recht nicht auch für das nur wenige Monate jüngere ungeborene Kind gilt, das derzeit mit tausendfachen vorggeburtlichen Tests auf Krankheiten untersucht wird - um es dann, falls es behindert ist, zu töten.
Mittwoch, 14. Februar 2007
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
2 Kommentare:
"Bleibt nur die Frage, ob dieses Recht nicht auch für das nur wenige Monate jüngere ungeborene Kind gilt […] um es dann, falls es behindert ist, zu töten."
Wieder falsch verstanden.
Man hat dann die Wahlfreiheit, ob man es abtreiben lassen will.
Das ist ein großer Unterschied.
Ihr seid noch jünger, gelt?
Ich schätze mal, so um und bei 30.
Schafft Euch Kinder an, dann könnt Ihr auch qualifizierter mitreden.
Nun ja, mit dem Verstehen ist es so eine Sache. Ws geht ja eben darum, daß diese "Wahlfreiheit" den Toid eiens Menschen bedeutet - dessen genetische Information, die Grundlage für diese tödliche Entscheidung ist, doch eigentlich geschützt sein sollte.
Kommentar veröffentlichen