Geradezu hämisch freut sich die linksextreme Unterstützerszene der (gewalttätigen ) Anti-G-8-Gruppen derzeit, dass die bisher verübten 18 Brandanschläge eigentlich nicht in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallen würden. Es handele sich nicht um "Terrorismus" im Sinne des §129a StGB ("Bildung terroristischer Vereinigung").
Nach einer "Reform" des Paragraphen unter Rot-Grün ist dort zwar die Brandstiftung noch als Katalogstraftat aufgeführt - jedoch wird sie einschlägig nur verfolgt, wenn diese Tat dazu "bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann."
Freudig verkündet etwa die "taz": "Das lässt sich von den bisherigen 18 Brandanschlägen nicht sagen." Wie ja überhaupt "eine Rückkehr des RAF-Genickschußterrors also nicht zu befürchten ist".
Dann ist ja alles gut.
Montag, 19. März 2007
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